Wichtig - die Reisekostenrücktrittsversicherung!
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Wie schnell passiert etwas und Ihr Urlaub fällt buchstäblich ins Wasser. Hier sollten Sie sich in jedem Falle absichern, es ist preiswerter, als Sie denken und bietet Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen und bewahrt Sie vor finanziellem Schaden.
Beispiel: - gemietete Ferienwohnung für 2 Wochen zum Preis von 1400,- EURO
- Kosten für die Reiserücktrittskostenversicherung nur 45,- EURO.
Wir vermitteln Ihnen diese Versicherung schnell und zuverlässig - auch eine Auslandskrankenversicherung können Sie hier günstig abschließen Sie werden gern und zuverlässig beraten – unser Partner ist eine der größten deutschen Reiseversicherungen.
Hier die aktuellen Tarife für die Rücktrittsversicherung:
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 250 € Prämie pro Familie oder Objekt 13 €
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 500 € Prämie pro Familie oder Objekt 21 €
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 750 € Prämie pro Familie oder Objekt 28 €
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 1000 € Prämie pro Familie oder Objekt 34 €
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 1500 € Prämie pro Familie oder Objekt 45 €
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 2000 € Prämie pro Familie oder Objekt 54 €
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 2500 € Prämie pro Familie oder Objekt 74 €
Reisepreis pro Familie oder Objekt bis 3000 € Prämie pro Familie oder Objekt 95 €
Mietpreise darüber auf Anfrage.
Gebühr für Versicherungsnehmer ausserhalb Deutschlands zusätzlich 10 € zu den o. g. Prämien.
Folgende Risiken sind versichert ( auszugsweise):
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund
1. bei Nichtantritt der Reise
2. bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Versicherungsschutz bei:
Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt beträgt „bei unerwartet schwerer Erkrankung“ 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Sollte eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich sein, entfällt der Selbstbehalt.
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