Ihre Buchung wird an den jeweiligen Besitzer/Verwalter schnellstmöglich weitergeleitet, die Buchungsbestätigung und Rechnung erhalten Sie durch die Firma Lucian Gilka, die befugt ist, Zahlungen entgegenzunehmen und die Buchung im Namen des Besitzers zu bestätigen. Das eigentliche Vertragsverhältnis besteht somit immer zwischen dem Besitzer/Verwalter des jeweiligen Objekts und dem buchenden Gast.
Achtung: Die Rechnungserstellung wird - wie die Zahlungsabwicklung - aus buchungstechnischen Gründen durch die Firma Lucian Gilka - www.1a-florida.de - erledigt. Tritt der Gast vom Beherbergungsvertrag zurück oder tritt er den Vertrag nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei Rücktritt durch den Gast beträgt der pauschalisierte Schadenersatzanspruch bei einem Rücktritt bis zu 2 Monaten vor der Anreise 30%, bis zu 1 Monat vor der Anreise 50%, bei weniger als 1 Monat vor der Anreise 70% und ab einer Woche vor Anreise 85% des Mietpreises.
Es bleibt dem Gast der Nachweis unbenommen, daß kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung – unser Partner ist die HanseMerkur - die wir gern vermitteln.
Der jeweilige Eigentümer bzw. Verwalter, nicht die Firma Lucian Gilka, haftet für das Mietobjekt. Eventuelle Forderungen aus dem Vertrag oder Mängelanzeigen müssen immer mit dem Eigentümer/Verwalter des Mietobjekts direkt vor Ort geklärt werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Gast erhält mit der Buchungsbestätigung immer die Anschrift und Tel.-Nr. des jeweiligen Eigentümers/Verwalters. Die Firma Lucian Gilka ist hier von der Haftung ausgeschlossen. Gerichtsstand für die Firma Lucian Gilka ist Essen – Deutschland, für den jeweiligen Besitzer sein Wohnort in den USA. Den Voucher (Gutschein) erhält der Gast nach Eingang der Gesamtzahlung. Dieser ist dem Eigentümer bzw. Verwalter bei Ankunft vorzulegen.
Bei Eintritt höherer Gewalt (z.B. Unbenutzbarkeit des gemieteten Objekts infolge Sturm / Wasser- und / oder sonstiger Schäden) kann der Gast in ein gleich- bzw. höherwertiges Objekt umgebucht werden. Ein Schadenersatz ist hieraus nicht abzuleiten.
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